Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Wunderland Production gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Wunderland ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Die Angebote der Wunderland Production sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Wunderland Production als angenommen, sofern die Wunderland Production nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Wenn nicht anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Wunderland für jede einzelne Leistung, sobald diese vereinbart wurde. Die Wunderland ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Folgender Abrechnungsmodus (40/40/20) gilt als vereinbart - 40% der Gesamtsumme bei Auftragserteilung, 40% der Gesamtsumme nach Erstellung des Layouts und die restlichen 20% der Gesamtsumme nach Fertigstellung des Auftrages.Für die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die Wunderland ein Honorar in der Höhe von 20 % des über sie abgewickelten Werbeetats. Alle Leistungen der Wunderland, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Wunderland. Alle der Wunderland erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z. B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Wunderland sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Wunderland schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Wunderland den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Wunderland, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Wunderland eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich der Wunderland zurückzustellen.
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Wunderland ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Wunderland für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Wunderland nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Wunderland, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Wunderland; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Wunderland Production zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht von der Wunderland gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Wunderland Production berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Wunderland Production nicht zulässig.
Alle Leistungen der Wunderland einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Texte, Fotos, Negative, Digitalbilder), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Wunderland und können von der Wunderland jederzeit zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Wunderland darf der Kunde die Leistungen der Wunderland nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Wunderland durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Wunderland und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Wunderland, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Wunderland erforderlich. Dafür steht der Wunderland und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; mindestens jedoch in der Höhe von 15 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen der Wunderland bzw. von Werbemitteln, für die die Wunderland konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages - unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - ebenfalls die Zustimmung der Wunderland notwendig. Dafür stehen der Wunderland im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 20 %, zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
Die Wunderland ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Wunderland und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Die Wunderland ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der Internet-Website (www.wunderland-production.tv) mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
Alle Leistungen der Wunderland (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, PDF-Dateien und Farbausdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Wunderland veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
Die Wunderland bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Wunderland eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Wunderland. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Wunderland. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Wunderland - entbinden die Wunderland jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Die Rechnungen der Wunderland sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Wunderland. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Wunderland Production schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Wunderland zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Wunderland beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Wunderland keinerlei Haftung.
Die Wunderland wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Wunderland vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Wunderland vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der Wunderland vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Wunderland für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Wunderland ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Wunderland nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Wunderland selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Wunderland schad- und klaglos: Der Kunde hat der Wunderland somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Wunderland aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Die Wunderland haftet lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Wunderland ist ausschließlich amerikanisches Recht anzuwenden.
Erfüllungsort ist der Sitz der Wunderland Production. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Wunderland Production und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Wunderland örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. März 2011